PHOENIX See
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Ob zum Spazierengehen, Joggen, Radfahren oder Skaten, die 3,2 km langen Fußgänger- und Fahrradwege um das neue Wahrzeichen Dortmunds sind seit der Öffnung stark frequentiert und laden die Besucher zum entspannen, sich kundig machen sowie zur sportlichen Betätigung ein.
Bitte beachten Sie:
Schwimmen, Grillen, Surfen und das Betreten der Rasenflächen ist verboten!
Welche Boote dürfen auf dem See fahren?
Erlaubt sind Segelboote, die eine Segelfläche bis 20 Quadratmeter und eine Messzahl (Länge mal Breite) bis 14 Quadratmeter haben. Außerdem dürfen Ruderboote und Paddelboote zu Wasser gelassen werden. Zuletzt dürfen Modellboote mit Elektromotor oder Modellsegelboote ihre Runden drehen. Nicht gestattet sind Schlauchboot; Modellrennboote und Boote mit Verbrennungsmotoren.
Besteht für Besucher künftig auch die Möglichkeit, Tretboot zu fahren?
Ja. Tretboote sind gestattet, sobald zwischen der Stadt Dortmund und einem Tretbootverleiher ein Vertrag besteht. Verhandlungen laufen bereits
Worum muss sich vorab gekümmert werden, um auf dem Phoenix-See mit einem Boot zu fahren?
Die Benutzung eines Wasserfahrzeugs jeder Art muss vorher von der Stadt Dortmund genehmigt werden. Die Verwaltung erteilt eine Genehmigung gegen Zahlung einer Gebühr. Die Höhe ergibt sich aus der Gebührersatzung: Eine Tageskarte kostet 5 Euro und eine Jahreskarte 100 Euro. Ein Liegeplatz ist für 400 Euro jährlich zu bekommen. Weitere Voraussetzung: Alle Bootsklassen, also auch Ruder-, Paddel- und Tretboote, dürfen eine Bootslängenbegrenzung von 6,70 Meter sowie einen maximalen Tiefgang von 1,40 Meter nicht überschreiten. Die Erlaubnis zum Befahren kann per E-Mail beantragt werden (phoenixsee@stadtdo.de).
Wie viele Anlegeplätze wird es am Phoenix-See geben?
Die Wasserliegeplätze für die Segelboote werden im Laufe des Jahres an zwei Steganlagen eingerichtet: am Hafen und am Südufer. Geplant sind 80 Liegeplätze. Die Plätze am Hafen werden individuell vermietet die Plätze am Südufer gehen an die ortsansässigen Segelvereine.
Wie sind die Zeiten geregelt zu denen man auf dem See fahren darf?
Die Saison endet am 3. Oktober 2012. Bis dahin ist das Befahren des Phoenix-Sees laut Satzung „in der Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang und vor 8 Uhr morgens nicht erlaubt."
Die Runde um den See ist über 3 Haupteingangsbereiche zu erreichen:
Von der westlichen, Hörder Seite aus ist der Haupteingangsbereich an der Faßstraße über die Hörder Burgstraße für Sie hergerichtet. Des Weiteren können Sie auf Höhe des Autohaus Peugeot von der Hermannstraße in die Hörder-Bach-Allee
abzweigen, um zum PHOENIX See zu gelangen. Die nächste Haltestelle für
die U-Bahn (U 41) und Busse ist "Hörde Bahnhof" oder
"Willem-van-Vloten-Straße", die Buslinie 445 fährt den PHOENIX See
direkt an: Haltestelle "Am Kai".
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